
Verfassungsbeschwerde zu paritätischen Wahllisten in Thüringen gescheitert
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs gegen die Einführung von abwechselnd mit Frauen und Männern besetzten Wahllisten richtete. Die Verfassungsbeschwerde mehrerer Wahlberechtigter - teils Mitglieder von Parteien - sei unzulässig, erklärte der Zweite Senat in Karlsruhe am Dienstag. Das Gericht in Thüringen hatte das Paritätsgesetz des Landes im Juli 2020 für nichtig erklärt. (Az. 2 BvR 1470/20)