Gericht bescheinigt niedersächsischer AfD "verfassungfeindlich geprägtes Gesamtbild"
Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf die AfD vorläufig zum sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen. Einen von der Partei eingereichten Eilantrag dagegen wies das Verwaltungsgericht Hannover am Montag zurück. Die Voraussetzungen für eine Hochstufung der AfD seien nach seinen Feststellungen "mit den durch den Verfassungsschutz gesammelten Belegen gegeben", erklärte das Gericht zur Begründung. Es lasse sich "ein verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild" attestieren.